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Weisungen
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Weisung für die Benützung der Lagerplätze am See
(gültig ab 1. Januar 2012) 

1.      Verhalten im Naturschutzgebiet
Das Gebiet der drei Lagerplätze der Burgergemeinde Lüscherz steht unter Naturschutz. Von den Benützern und Gästen wird daher rücksichtsvolles Verhalten gegenüber der Pflan­zen- und Tierwelt erwartet.

a)    Es ist verboten
 - Zelte und andere Einrichtungen näher als 5 m zur  Hochspannungsleitung aufzustellen
- ins Schilf einzudringen
- die Tiere zu stören
- Bäume zu verletzen (Pappeln beim See und Wald südlich der Lagerplätze)
- Stromgeneratoren ab 22.00 Uhr  – 06.00 Uhr laufen zu lassen
- Knallfeuerwerk abzubrennen
- Abfälle liegen zu lassen
- unter drei Metern Distanz zu den Pappeln und
- unter fünf Metern Distanz südlich des Fussweges Feuer zu entfachen
- die Lagerplätze und deren Umgebung als WC zu benützen
- ohne Bewilligung des Platzwartes Autos zu parkieren
Ferner muss der Badeplatz stets für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben.

b)  Missachtung obiger Verbote durch die Gruppe oder einzelne Gruppenmitglieder hat die Wegweisung der ganzen Gruppe ohne Rückerstattung der Benützungsgebühr zur Folge. Allfällige Schadenersatzansprüche der Burgergemeinde werden vorbehalten.


2.      Anmeldung
Die Anmeldung zur Benützung eines Lagerplatzes ist unter Angabe der Daten, der voraus­sichtlichen Anzahl Personen und der Personalien der für die Leitung der Gruppe verantwort­lichen (volljährigen) Person an die Burgerschreiberei Lüscherz zu richten. Die Bewilligung zur Benützung des Lagerplatzes wird der Gruppe schriftlich zugestellt.


3.      Meldung Personenzahl
Die genaue Anzahl Personen ist 30 Tage vor Lagerbezug der Burgerschreiberei zu melden. Aufgrund der Angaben wird die Benützungsgebühr in Rechnung gestellt.


4.      Benützungsgebühr
Gruppen bis 25 Personen:           Fr.    60.--       pro Tag
Weiter Personen:                      Fr.      2.50      pro Tag und Person
Angefangene Tage werden als ganze Tage berechnet.
Die Gebühr ist vor dem Lagerbezug auf das Postkonto der Burgergemeinde Lüscherz zu überweisen. Die Abfallgebühr wird separat erhoben und ist am Abreisetag zu bezahlen.   Neu vermietet die Burgergemeinde Lüscherz ebenfalls den Platz zwischen den heutigen Lagerplätzen. Der Lagerplatz Nr. 2 kann entweder als zusätzlicher Lagerplatz, oder als Spielwiese für die beiden bestehenden Plätze gemietet werden. Für grössere Gruppen besteht die Möglichkeit, den Lagerplatz Nr. 2 zusätzlich zu mieten.


Benützungsgebühr Wird der Platz als „normaler Lagerplatz“ benützt, gelten die Benützungsgebühren wie oben erwähnt.   Wird der Platz zusätzlich zu einem Lagerplatz gemietet, beträgt die Benützungsgebühr Fr. 60.-- pro Tag.


5.      Verzicht auf die Platzbenützung
Bei Absagen bzw. Verzicht auf die Benützung werden folgende Gebühren verrechnet:
- bis 90 Tage vor dem geplanten Lagerbezug: Fr. 50.-- Umtriebsentschädigung
- bis 60 Tage vor dem geplanten Lagerbezug: 20 % der Benützungsgebühr
- bis 20 Tage vor dem geplanten Lagerbezug: 50 % der Benützungsgebühr
Bei Nichtbezug des Lagerplatzes wird die bezahlte Gebühr nicht zurückerstattet.

  6.      Haftung
Die Burgergemeinde lehnt jede Haftung für Unfälle und Schäden im Zusammenhang mit der Benützung der Lagerplätze ab. Die Benützer haften gegenüber der Burgergemeinde sowie Dritten für alle verursachten Schäden.

7.      Lagerbezug
Die für die Leitung der Gruppe verantwortliche Person hat sich spätestens am Ankunftstag zur Übernahme des Platzes beim Platzwart zu melden. Der Lagerplatz wird vom Platzwart gegen Vorweisung des Zahlungsbeleges übergeben und am Abreisetag wieder abgenom­men.

8.      Trinkwasser, Abfallentsorgung, Toilette
Bei der Tankstelle im Hafenareal kann Trinkwasser bezogen werden. Während des Trink­wasserbezugs muss die Tankstelle für Benzinbezüger frei zugänglich bleiben. Es dürfen keine Wasserleitungen zum Lagerplatz angelegt werden.

Abfall ist im Container beim Lagerplatz zu deponieren. Die Abfallgebühr wird vom Platzwart am Abreisetag einkassiert.

Als WC sind im nahen Wald Latrinen zu errichten und vor der Abreise wieder zu entfernen. In Ausnahmefällen dürfen mobile Toiletten auf eigene Kosten abseits des Lagerplatzes stationiert werden.


9.      Zufahrt, Parkplätze, Besucherparkplätze
Am Ankunfts- und am Abreisetag ist die Zufahrt zum Lagerplatz für Materialtransporte gestattet. Im Übrigen ist das Fahrverbot zu beachten. Auf den Lagerplätzen dürfen je Gruppe höchstens zwei Personenwagen bzw. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen abgestellt werden. Die dafür erforderlichen Bewilligungen werden bei der Platzübernahme vom Platzwart schriftlich erteilt. Besucher/Gäste des Lagers können die Fahrzeuge beim Täuffelenweg parkieren. Die Parkplätze sind von der Gruppe zu signalisieren. Über weitere Parkmöglich­keiten gibt der Platzwart Auskunft.


10.  Rückgabe des Lagerplatzes
Von den Benützern erstellte Einrichtungen (Feuerstellen, Latrinen, Tische, Bänke usw.) sind vor der Abreise abzubauen. Der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen. Der aufge­räumte Lagerplatz wird am Abreisetag vom Platzwart abgenommen. Der Platzwart kann Nachbesserungen anordnen. Von der Gruppe nicht erledigte Instandstellungsarbeiten wer­den auf Kosten der Benützer durch die Burgergemeinde ausgeführt.


Lüscherz, 24. Oktober 2011

BURGERRAT LÜSCHERZ


Adressen  
Platzwart                                       Hans Rudolf Anker                                                     Hauptstrasse 45, 2576 Lüscherz                                                     079 233 74 27                                                        

 Burgergemeinde                             Burgergemeinde Lüscherz                                                    Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz                                                    Postkonto 25-4081-5                                                    032 338 27 16