Weisung für die Benützung der
Lagerplätze am See (gültig ab 1. Januar 2012)
1.
Verhalten im Naturschutzgebiet Das Gebiet der drei Lagerplätze der
Burgergemeinde Lüscherz steht unter Naturschutz. Von den Benützern und Gästen
wird daher rücksichtsvolles Verhalten gegenüber der Pflanzen- und Tierwelt
erwartet.
a) Es ist verboten -
Zelte und andere Einrichtungen näher als 5 m zur Hochspannungsleitung aufzustellen -
ins Schilf einzudringen
- die Tiere zu stören
- Bäume zu verletzen (Pappeln beim See und Wald südlich der Lagerplätze) -
Stromgeneratoren ab 22.00 Uhr – 06.00
Uhr laufen zu lassen
- Knallfeuerwerk abzubrennen
- Abfälle liegen zu lassen
- unter drei Metern Distanz zu den Pappeln und
- unter fünf Metern Distanz südlich des Fussweges Feuer zu entfachen
- die Lagerplätze und deren Umgebung als WC zu benützen
- ohne Bewilligung des Platzwartes Autos zu parkieren
Ferner muss der Badeplatz stets für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben.
b) Missachtung
obiger Verbote durch die Gruppe oder einzelne Gruppenmitglieder hat die
Wegweisung der ganzen Gruppe ohne Rückerstattung der Benützungsgebühr zur
Folge. Allfällige Schadenersatzansprüche der Burgergemeinde werden vorbehalten.
2.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Benützung eines Lagerplatzes ist unter Angabe der Daten, der
voraussichtlichen Anzahl Personen und der Personalien der für die Leitung der
Gruppe verantwortlichen (volljährigen) Person an die Burgerschreiberei
Lüscherz zu richten. Die Bewilligung zur Benützung des Lagerplatzes wird der
Gruppe schriftlich zugestellt.
3.
Meldung Personenzahl
Die genaue Anzahl Personen ist 30 Tage vor Lagerbezug der
Burgerschreiberei zu melden. Aufgrund der Angaben wird die Benützungsgebühr in
Rechnung gestellt.
4. Benützungsgebühr
Gruppen bis 25 Personen: Fr. 60.-- pro
Tag
Weiter Personen: Fr. 2.50 pro
Tag und Person
Angefangene Tage werden als ganze Tage berechnet.
Die Gebühr ist vor dem Lagerbezug auf das Postkonto der Burgergemeinde Lüscherz
zu überweisen. Die Abfallgebühr wird separat erhoben und ist am Abreisetag zu
bezahlen.
Neu vermietet die Burgergemeinde Lüscherz ebenfalls
den Platz zwischen den heutigen Lagerplätzen.
Der Lagerplatz Nr. 2 kann entweder als zusätzlicher
Lagerplatz, oder als Spielwiese für die beiden bestehenden Plätze gemietet
werden.
Für grössere Gruppen besteht die Möglichkeit, den
Lagerplatz Nr. 2 zusätzlich zu mieten.
Benützungsgebühr
Wird der Platz als „normaler Lagerplatz“ benützt,
gelten die Benützungsgebühren wie oben erwähnt.
Wird der Platz zusätzlich zu einem Lagerplatz
gemietet, beträgt die Benützungsgebühr Fr. 60.-- pro Tag.
5. Verzicht auf
die Platzbenützung Bei Absagen bzw. Verzicht auf die
Benützung werden folgende Gebühren verrechnet:
- bis 90 Tage vor dem geplanten Lagerbezug: Fr. 50.-- Umtriebsentschädigung
- bis 60 Tage vor dem geplanten Lagerbezug: 20 % der Benützungsgebühr
- bis 20 Tage vor dem geplanten Lagerbezug: 50 % der Benützungsgebühr
Bei Nichtbezug des Lagerplatzes wird die bezahlte Gebühr nicht zurückerstattet.
6. Haftung Die Burgergemeinde lehnt jede Haftung
für Unfälle und Schäden im Zusammenhang mit der Benützung der Lagerplätze ab.
Die Benützer haften gegenüber der Burgergemeinde sowie Dritten für alle
verursachten Schäden.
7. Lagerbezug Die für die Leitung der Gruppe
verantwortliche Person hat sich spätestens am Ankunftstag zur Übernahme des
Platzes beim Platzwart zu melden. Der Lagerplatz wird vom Platzwart gegen
Vorweisung des Zahlungsbeleges übergeben und am Abreisetag wieder abgenommen.
8. Trinkwasser,
Abfallentsorgung, Toilette
Bei der Tankstelle im Hafenareal kann Trinkwasser bezogen werden. Während des
Trinkwasserbezugs muss die Tankstelle für Benzinbezüger frei zugänglich
bleiben. Es dürfen keine Wasserleitungen zum Lagerplatz angelegt werden.
Abfall ist im Container beim Lagerplatz zu deponieren. Die Abfallgebühr wird
vom Platzwart am Abreisetag einkassiert.
Als WC sind im nahen Wald Latrinen zu errichten und vor der Abreise wieder zu
entfernen. In Ausnahmefällen dürfen mobile Toiletten auf eigene Kosten abseits
des Lagerplatzes stationiert werden.
9. Zufahrt,
Parkplätze, Besucherparkplätze Am Ankunfts- und am Abreisetag ist
die Zufahrt zum Lagerplatz für Materialtransporte gestattet. Im Übrigen ist das
Fahrverbot zu beachten. Auf den Lagerplätzen dürfen je Gruppe höchstens zwei
Personenwagen bzw. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen abgestellt werden. Die dafür
erforderlichen Bewilligungen werden bei der Platzübernahme vom Platzwart
schriftlich erteilt. Besucher/Gäste des Lagers können die Fahrzeuge beim
Täuffelenweg parkieren. Die Parkplätze sind von der Gruppe zu signalisieren.
Über weitere Parkmöglichkeiten gibt der Platzwart Auskunft.
10. Rückgabe des
Lagerplatzes Von den Benützern erstellte
Einrichtungen (Feuerstellen, Latrinen, Tische, Bänke usw.) sind vor der Abreise
abzubauen. Der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen. Der aufgeräumte
Lagerplatz wird am Abreisetag vom Platzwart abgenommen. Der Platzwart kann
Nachbesserungen anordnen. Von der Gruppe nicht erledigte
Instandstellungsarbeiten werden auf Kosten der Benützer durch die
Burgergemeinde ausgeführt.
Lüscherz,
24. Oktober 2011
BURGERRAT LÜSCHERZ
Adressen
Platzwart Hans
Rudolf Anker
Hauptstrasse
45, 2576 Lüscherz
079
233 74 27