Seit 1474 war die
Grafschaft Erlach bernisch, das heisst: auch die Bewohner von Lüscherz und
Gurzelen waren bernische Untertanen. Die Stadt Bern regierte über das Land.
Die Armennot im
Kanton Bern war der Auslöser zur Schaffung des Heimatortes.
Ausländische und
einheimische Arme durchstreiften die Gegend. Um die Gemeindekasse nicht zu
belasten, wurde solches „Gesindel“ aus der Gemeinde abgeschoben, dorthin, woher
es gekommen war.
Die Obrigkeit zu
Bern wollte das unwürdige Abschieben von Armen verhindern durch den Erlass
einer ganzen Reihe von Bättlerordnungen.
Am bedeutsamsten
war diejenige vom 14. Oktober 1679.
Jedermann ist
dort heimatberechtigt, wo er jetzt gerade wohnhaft ist und wo er „samt den
seinigen“ (Angehörigen / Familie) fortan ohne weiteres Disputieren geduldet
werden solle èHeimatort!
So erhielt jede
Person im Kanton Bern in ihrem Aufenthaltsort ihr Heimatrecht.
In Lüscherz
gehörten damals die allermeisten Dorfbewohner ohnehin zu den alteingesessenen
Familien:
Anker, Bärtschi, Dubler, Fischer,
Gebhardt, Grimm, Gutmann, Hauen, Laubscher, Mügeli, Spätig, Tribolet, Willemeth
und Züttel.
Wenn einer
später seinen Wohnort wechselt (zügelt), erhält er einen Heimatschein.
Es solle dem
Wegziehenden aber geichwohl samt seinen Kindern das Heimatrecht von Lüscherz
verbleiben. Er solle jederzeit in seiner Heimatgemeinde Lüscherz wieder
aufgenommen werden, die ihn im Verarmungsfalle unterstützen werde.
Auf diese
Weise wurde 1679 das persönliche, immer bleibende und erbliche Heimatrecht
geschaffen è das heutige Burgerrecht.
Im Jahr 1756
kommt Landvogt Daniel Wyttenbach, Schloss Erlach, höchstpersönlich nach
Lüscherz, um mit den Burgern (Männersache!) ein Dorfreglement aufzusetzen.
Dieses schreibt die politische Organisation der Gemeinde Lüscherz fest.
Nur Burger
waren berechtigt – und verpflichtet – an den Gemeindeversammlungen
teilzunehmen. Burger besetzten die Gemeindeämter.
1798 è Untergang des Alten Bern. Französische
Truppen besetzten das Bernerland. Die Helvetische Verfassung bringt politisch
die Gleichstellung von Burgern und Hintersassen (andernorts heimatberechtigt).
Keine Vorrechte für Lüscherz-Burger mehr.
1803 è Abzug der Franzosen. Die alte, vor 1798
geltende politische Ordnung wird wieder hergestellt. Das Sagen haben immer noch
die Bern-Patrizier.
1831 è Neue Verfassung. 1833 Bernisches
Gemeindegesetz bringt die Einführung der Einwohnergemeinden. Burgergemeinden
bleiben bestehen.
1854 è Vertrag über die Ausscheidung der Güter
zwischen der Burger- und der Einwohnergemeinde Lüscherz.
Das
Gemeindegesetz vom 6. Dezember 1852 löste eine Wende im selbstherrlichen
burgerlichen Finanzgebaren aus. Beide Verhandlungspartner zeigten sich kompromissbereit,
so dass eine klare Regelung der Besitzverhältnisse erzielt werden konnte. Die
Ausscheidungsurkunde wurde „abgeredt und durch die Einwohner- und Burgergemeinde
in Lüscherz den 25. Juli 1854 beschlossen“.
Der
Burgergemeinde bleibt das Recht vorbehalten, im alten (unteren) Schulhause
sowohl ihre Sitzungen als ihr Archiv unentgeltlich halten zu können.
Im Gegensatz
zu anderen Burgergemeinden besitzt die Burgergemeinde Lüscherz kein Wald. Dafür
gehören der Burgergemeinde Lüscherz viel Moosland, sowie der Seerain. Der
Pachtzins aus diesen Grundstücken ist die grösste Einnahmequellle der
Burgergemeinde Lüscherz.
Seit einigen
Jahren erleben wir in den Sommermonaten einen grossen Andrang auf unsere beiden
Lagerplätze direkt am See. Besonders viele Pfadfindergruppen möchten während
dieser Zeit einen Platz für ihr Lager mieten.
Verfasser:
Fred Spätig, Lüscherz